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Steuervorteile

Der Archivtext der Kanzlei behandelt die Frage, ob Prozesskosten steuerlich berücksichtigt werden können. Er verweist auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12.05.2011, VI R 42/10, nach der Kosten eines verlorenen Zivilprozesses unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in Betracht kommen konnten. Steuerliche Fragen sollten immer aktuell mit Steuerberater oder Finanzamt geprüft werden, weil Rechtsprechung und Gesetzgebung sich ändern können.

Grundgedanke der steuerlichen Einordnung

Prozesskosten entstehen nicht freiwillig, wenn jemand wegen des staatlichen Gewaltmonopols gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Der Archivtext erklärt, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig sein darf und hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen muss. Dieser Gedanke ähnelt der Prüfung bei Prozesskostenhilfe.

Für Mandanten ist wichtig: Eine steuerliche Berücksichtigung ist keine automatische Kostenerstattung. Sie kann allenfalls im Rahmen der Steuererklärung relevant werden. Deshalb sollten Belege über Anwaltskosten, Gerichtskosten und Zahlungen sorgfältig aufbewahrt werden.

Zeitpunkt und Nachweise

Der Archivtext weist darauf hin, dass Kosten in dem Jahr geltend gemacht werden sollten, in dem sie bezahlt wurden, nicht erst am Ende des Prozesses. Wer Prozesskosten steuerlich prüfen lassen möchte, sollte daher Rechnungen, Zahlungsnachweise, gerichtliche Beschlüsse und eine kurze Darstellung des Verfahrens sammeln.

Da steuerliche Regelungen Änderungen unterliegen, sollte diese Seite nicht als Steuerberatung verstanden werden. Sie erklärt den archivierten Kanzleihinweis und zeigt, welche Unterlagen für eine spätere steuerliche Klärung hilfreich sein können.

Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verfahren

Arbeitsrechtliche Verfahren können wirtschaftlich belastend sein, etwa bei Kündigung, Lohnrückstand oder Streit über variable Vergütung. Neben Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe kann deshalb auch die steuerliche Behandlung von Kosten eine Rolle spielen.

Die Kanzlei ist in der Niendorfer Str. 143 in 22848 Norderstedt erreichbar. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 / 52 88 44 44 erreichbar; Termine und Unterlagen sollten möglichst frühzeitig abgestimmt werden, damit Fristen und Handlungsmöglichkeiten sicher geprüft werden können.

Wichtige Punkte für die Vorbereitung

  • Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren.
  • Zahlungsjahr notieren.
  • Steuerliche Einordnung mit Steuerberater oder Finanzamt aktuell prüfen.

Keine Steuerberatung, aber gute Dokumentation

Die steuerliche Bewertung gehört in die Hände von Steuerberater oder Finanzamt. Anwaltlich wichtig ist vor allem, dass Mandanten die notwendigen Belege nicht verlieren. Rechnungen, Zahlungsnachweise, Beschlüsse und kurze Verfahrensnotizen erleichtern später die Prüfung. Wer Kosten erst nach Jahren rekonstruieren muss, verliert häufig Nachweismöglichkeiten. Deshalb sollten Prozesskosten von Beginn an sauber abgelegt werden.