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Die Anwälte

Die archivierten Kanzleiangaben nennen Otmar Korte und Dennis Küster als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Beide Angaben sind für Mandanten wichtig, weil der Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht eine zusätzliche theoretische und praktische Qualifikation voraussetzt und regelmäßige Fortbildung verlangt. Die Seite gibt einen Überblick darüber, warum diese Spezialisierung im arbeitsrechtlichen Alltag zählt.

Fachanwaltliche Spezialisierung

Arbeitsrecht besteht nicht nur aus Kündigungsschutz. Es umfasst Vertragsgestaltung, Befristung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Schwerbehinderung, Abmahnung, Zeugnis, Betriebsverfassung, Geschäftsführeranstellung und gerichtliche Verfahren. Wer regelmäßig in diesem Gebiet arbeitet, erkennt schneller, welche Punkte tatsächlich streitentscheidend sind.

Der Archivtext beschreibt den Fachanwalt für Arbeitsrecht als Auszeichnung hoher Qualifikation. Er nennt zusätzliche theoretische Ausbildung, mehrjährige Praxis, Prüfung und jährliche Fortbildung. Für Mandanten bedeutet das: Die Beratung soll nicht auf allgemeinen Annahmen beruhen, sondern auf Erfahrung mit typischen arbeitsgerichtlichen Abläufen.

Otmar Korte und Dennis Küster

Nach dem Archivstand ist Otmar Korte seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dennis Küster ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Daten eignen sich nicht als bloße Vita, sondern erklären die fachliche Kontinuität der Kanzlei im Arbeitsrecht.

Bei arbeitsrechtlichen Mandaten ist Erfahrung besonders wertvoll, weil dieselbe Rechtsfrage je nach Tatsachenlage anders zu bewerten sein kann. Eine Kündigung wegen Verhalten, eine betriebsbedingte Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Streit über variable Vergütung verlangen jeweils andere Belege und andere Verhandlungsziele.

Mandantenorientierte Beratung

Die Anwälte-Seite soll Mandanten Orientierung geben: Wer eine arbeitsrechtliche Frage hat, sollte nicht warten, bis Fristen ablaufen oder sich die Beweislage verschlechtert. Eine kurze Erstklärung kann zeigen, welche Unterlagen fehlen und welche Schritte vorrangig sind.

Die Kanzlei ist in der Niendorfer Str. 143 in 22848 Norderstedt erreichbar. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 / 52 88 44 44 erreichbar; Termine und Unterlagen sollten möglichst frühzeitig abgestimmt werden, damit Fristen und Handlungsmöglichkeiten sicher geprüft werden können.

Wichtige Punkte für die Vorbereitung

  • Bei Kündigungen immer Zugangstag und Umschlag aufbewahren.
  • Bei Aufhebungsverträgen nichts vorschnell unterschreiben.
  • Bei Arbeitgeberfragen vor der Maßnahme prüfen lassen, nicht erst nach dem Streit.

Warum Erfahrung beider Seiten hilft

Arbeitsrechtliche Beratung wird besser, wenn typische Argumente beider Seiten bekannt sind. Arbeitnehmer achten auf Bestandsschutz, Vergütung, Zeugnis und soziale Folgen. Arbeitgeber benötigen planbare Entscheidungen, rechtssichere Abläufe und belastbare Dokumentation. Betriebsräte haben eigene Beteiligungsrechte und Fristen. Wer diese Perspektiven kennt, kann früher einschätzen, wo eine Einigung realistisch ist und wo ein gerichtliches Verfahren vorbereitet werden muss.