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Rechtschutzversicherung

Rechtschutzversicherung

 

Eigentlich für jeden Arbeitnehmer unverzichtbar, wenn auch die Qualität der Versicherer aus anwaltlicher Sicht erheblich voneinander abweicht und es bei der Abwicklung des Rechtsschutzfalles immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Anwalt und Versicherer kommt.

 

Grundsätzlich ist die Versicherung dafür da, den Mandanten von allen Kosten des Verfahrens freizuhalten, bis auf die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Das klappt in vielen Fällen. In einigen Fällen, um nicht zu sagen häufig, sperren sich die Versicherer jedoch, Kosten für Vorgehensweisen zu übernehmen, die aus ihrer Sicht überflüssig, jedoch aus anwaltlicher Sicht notwendig sind.

 

So kann mitunter schon die außergerichtliche Rechtswahrnehmung bei einer Kündigung die Weichen für eine erfolgreiche Klage stellen. Auch kann es unvermeidbar sein, das Gehalt miteinzuklagen. Das versteht eigentlich jeder. Nur viele Rechtschutzversicherer nicht. Was nützt die gerichtliche Feststellung, daß die Kündigung unwirksam war, wenn kein Titel auf Zahlung des Gehalts vorliegt.

 

Mit derartigen Einwänden gegen die Leistungsverpflichtung der Rechtschutzversicherer setzen wir uns im Interesse unserer Mandanten täglich auseinander.

 

Die meisten Rechtschutzversicherungen gewähren in ihren Bedingungen freie Anwaltswahl. Viele bieten auch an, Rechtsanwälte oder sogar spezialisierte Rechtsanwälte zu nennen. Dazu sollte der Versicherungsnehmer erst einmal Kontakt über die Hotline der Versicherung aufnehmen. An eine Empfehlung ist der Versicherte nicht gebunden. Er sollte den Anwalt seines Vertrauens aufsuchen oder sich bei Kollegen, Freunden und Bekannten umhören, wer dort mit welchem Anwalt gute Erfahrungen gemacht hat.

 

Ob der Mandant von der Rechtschutzversicherung wirklich rechtlich gut beraten oder gar an einen echten Spezialisten verwiesen wird, möge er selbst beurteilen. Wenn er dies kann, ist es allerdings meistens zu spät. Man sollte nicht unbedingt auf den hören, der auf der vertraglichen Gegenseite steht, in diesem Fall die Rechtschutzversicherung. Im Leistungsfall wird der mutmaßliche Vertragspartner schnell zum Vertragsgegner.

 

Der Versicherte kennt den Rechtsberater, der ihm helfen soll, nicht einmal! Darüber hinaus wird der Berater von der Versicherung bezahlt! Da stellt sich doch die Frage, wessen Interessen der wohl vertritt.

Warum sollte der Versicherte dem Hotline-Mitarbeiter vertrauen? Er weiß noch nicht einmal, ob der Berater überhaupt ein Examen hat.

 

Einige Anwälte haben auch Gebührenabkommen mit Rechtschutzversicherungen getroffen. Die Gebühren liegen vermutlich nicht über den gesetzlichen Gebühren.
Warum haben einige Anwälte das wohl nötig? Nicht selten erfahren das die Mandanten am Ende eines Rechtsstreits.

KORTE Rechtsanwälte hat sich noch nie, auch nicht in der Phase der Kanzleigründung, an solchen Abkommen beteiligt. Empfohlen von Rechtschutzversichern wurden wir auch nie.

 

Unsere Werbung ist unsere Qualität, unsere Schnelligkeit und Mund-zu-Mund-Propanganda.
Die Mund-zu-Mund-Propaganda hat uns unsere Marktposition verschafft und darauf sind wir stolz!

 

Trotzdem meinen auch wir, daß jeder Arbeitnehmer eine Rechtschutzversicherung haben sollte. Gerade weil es im Arbeitsrecht keine Kostenerstattung gibt, ist eine Versicherung besonders wichtig. Die Kosten können schnell explodieren. Mitunter nutzt der Gegner auch den Umstand aus, daß keine Rechtschutzversicherung besteht. Dann nämlich geht einem Arbeitnehmer schnell die finanzielle Luft aus.