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Beratungshilfe

Beratungshilfe unterstützt Menschen, die sich außergerichtliche anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können. Der Archivstand der Kanzlei erklärt, dass es in Schleswig-Holstein Beratungshilfe gibt und dass der Berechtigte lediglich eine geringe Selbstbeteiligung an den Anwalt zahlt. Die Kanzlei weist zugleich darauf hin, dass sie im Arbeitsrecht auch auf dieser Vergütungsbasis berät.

Wofür Beratungshilfe gedacht ist

Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung. Sie kann etwa relevant werden, wenn eine Kündigung, Abmahnung, Lohnforderung, Zeugnisfrage oder ein Aufhebungsvertrag zunächst rechtlich eingeordnet werden soll, ohne dass bereits ein Gerichtsverfahren geführt wird.

Nach dem Archivtext muss der Beratungshilfeschein beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Mandanten sollten deshalb Einkommensnachweise, Mietkosten, laufende Verpflichtungen und Unterlagen zum rechtlichen Problem bereithalten.

Arbeitsrechtliche Beratung trotz begrenzter Mittel

Der Archivtext stellt klar, dass fehlende finanzielle Mittel nicht dazu führen sollen, auf die Durchsetzung von Rechten zu verzichten. Das ist gerade im Arbeitsrecht wichtig, weil eine Kündigung, nicht gezahlter Lohn oder ein problematischer Aufhebungsvertrag existenzielle Folgen haben kann.

Beratungshilfe ersetzt keine gründliche Vorbereitung. Auch wer Beratungshilfe nutzt, sollte Fristen beachten und Unterlagen vollständig vorlegen. Je besser der Sachverhalt belegt ist, desto gezielter kann die anwaltliche Einschätzung erfolgen.

Grenze zur Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe ist von Prozesskostenhilfe zu unterscheiden. Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Beratung; Prozesskostenhilfe betrifft gerichtliche Verfahren. Wenn ein Prozess unvermeidbar wird, muss geprüft werden, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Die Kanzlei ist in der Niendorfer Str. 143 in 22848 Norderstedt erreichbar. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 / 52 88 44 44 erreichbar; Termine und Unterlagen sollten möglichst frühzeitig abgestimmt werden, damit Fristen und Handlungsmöglichkeiten sicher geprüft werden können.

Wichtige Punkte für die Vorbereitung

  • Beim Amtsgericht des Wohnortes nach Beratungshilfe fragen.
  • Einkommens- und Ausgabennachweise mitnehmen.
  • Rechtliche Unterlagen vollständig bereithalten und Fristen notieren.

Vor dem Gang zum Amtsgericht

Vor dem Antrag beim Amtsgericht sollte der Sachverhalt kurz geordnet werden: Worum geht es, welche Frist läuft, welche Unterlagen gibt es und warum kann die Beratung nicht selbst bezahlt werden? Das Amtsgericht benötigt in der Regel Angaben zu Einkommen, Miete, Vermögen und laufenden Verpflichtungen. Wer diese Nachweise vollständig mitnimmt, vermeidet Verzögerungen. Nach Ausstellung des Beratungshilfescheins kann die anwaltliche Beratung zielgerichteter beginnen.