Zum Inhalt springen

Otmar Korte

Rechtsanwalt Otmar Korte ist seit 1993 zugelassen und seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Diese Qualifikation zählt, weil arbeitsrechtliche Konflikte selten nur juristisch zu bewerten sind, sondern meist auch wirtschaftliche und persönliche Folgen haben – die strategische Seite kommt dazu.

Langjährige arbeitsrechtliche Praxis

Die Mandate reichen von der kurzfristigen Kündigungsschutzprüfung bis zur laufenden Beratung mittelständischer Unternehmen. Erfahrungen helfen dabei, typische Streitpunkte wie Fristen, Form, Beweisbarkeit und die Höhe der Ansprüche frühzeitig zu erkennen.

Die Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeitet Fälle mit hohem fachlichem Standard. Für Mandanten bedeutet das: Es zählt nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch die Frage, ob sich eine Position praktisch durchsetzen lässt.

Fachanwaltliche Qualifikation

Der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht setzt besondere theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrung und jährliche Fortbildung voraus, weil er nur erworben und gehalten wird, wenn arbeitsrechtliche Fragen regelmäßig und vertieft bearbeitet werden. Im Archiv gilt er als Auszeichnung für höchstmögliche Qualifikation im Arbeitsrecht.

Mandanten profitieren bei Zeitdruck, etwa bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen oder Vergütungsstreitigkeiten. Auch Fragen zum Zeugnis, zum Betriebsrat oder zu Geschäftsführerangelegenheiten erfordern eine tragfähige erste Einschätzung.

Mandatsvorbereitung

Gute Beratung beginnt mit vollständigen Informationen, denn Arbeitsvertrag, Nachträge, Kündigung, Abmahnung, Lohnabrechnungen, E-Mails, Protokolle und eigene Notizen sollten geordnet bereitstehen, damit schneller beurteilt werden kann, ob außergerichtliches Vorgehen genügt oder gerichtliche Schritte nötig sind.

Die Kanzlei finden Sie in der Niendorfer Straße 143 in 22459 Norderstedt. Telefonisch erreichen Sie sie unter 040 / 52 88 44 44; Termine und Unterlagen sollten möglichst früh abgestimmt werden, damit Fristen und Handlungsmöglichkeiten sicher geprüft werden können.

Wichtige Punkte für die Vorbereitung

  • Zeitlichen Ablauf des Konflikts notieren.
  • Alle relevanten Unterlagen vollständig mitbringen.
  • Ziele offen besprechen: Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis, Zahlung oder Risikovermeidung.

Typische Unterlagen für die Beratung

Entscheidend für eine arbeitsrechtliche Erstprüfung sind die richtigen Unterlagen. Dazu gehören Arbeitsvertrag, Nachträge, Kündigung, Abmahnung, Lohnabrechnungen, Zeugnisentwurf, E-Mails und Gesprächsnotizen, während Arbeitgeber zusätzlich Anhörungen oder interne Dokumentationen einreichen sollten. Aus der Sichtung ergibt sich, ob eine Anspruchsgrundlage oder eine Frist im Vordergrund steht, da die Beweisfrage oft erst bei genauer Prüfung sichtbar wird. Ohne diese Grundlage bleibt selbst eine erfahrene Einschätzung ungenau.

Eine frühe Prüfung ist vor allem bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen wichtig, weil wenige Tage über erhebliche Rechte entscheiden können. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise Handlungsspielräume, obwohl der Sachverhalt bei rechtzeitiger Beratung anders bewertet oder verhandelt worden wäre.