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Kosten

Der Archivtext der Kanzlei betont faire, sachgerechte und schnelle Dienstleistung sowie eine frühzeitige Ansprache des Honorars. Diese Kostentransparenz ist im Arbeitsrecht besonders wichtig. Anders als viele Mandanten erwarten, trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst. Deshalb müssen Nutzen, Risiko und Kosten von Beginn an zusammen betrachtet werden.

Gesetzliche Vergütung und Gegenstandswert

Die Anwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. In vielen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert. Dieser Wert wird häufig durch das wirtschaftliche Interesse bestimmt und im gerichtlichen Verfahren vom Gericht festgesetzt.

Bei einer Kündigungsschutzsache kann der Gegenstandswert beispielsweise anders zu bewerten sein als bei einer reinen Lohnforderung, einem Zeugnisstreit oder einer Vertragsprüfung. Deshalb ist eine konkrete Kosteneinschätzung erst sinnvoll, wenn Ziel und Umfang des Mandats bekannt sind.

Besonderheit im Arbeitsrecht

Der Archivtext weist auf eine zentrale Besonderheit hin: In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen findet in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung für Anwaltskosten statt. Das bedeutet, dass auch die obsiegende Partei die eigenen Anwaltskosten trägt. Gerichtskosten und höhere Instanzen folgen anderen Regeln.

Diese Besonderheit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig. Sie beeinflusst, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist, ob eine Klage wirtschaftlich vertretbar erscheint und welche Ziele realistisch verfolgt werden sollten. Eine transparente Kostenbesprechung verhindert spätere Missverständnisse.

Rechtsschutz, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Je nach Fall können Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe eine Rolle spielen. Diese Möglichkeiten müssen getrennt geprüft werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht automatisch jedes Mandat; Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Beratung; Prozesskostenhilfe betrifft gerichtliche Verfahren und hängt von Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht ab.

Die Kanzlei ist in der Niendorfer Str. 143 in 22848 Norderstedt erreichbar. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 / 52 88 44 44 erreichbar; Termine und Unterlagen sollten möglichst frühzeitig abgestimmt werden, damit Fristen und Handlungsmöglichkeiten sicher geprüft werden können.

Wichtige Punkte für die Vorbereitung

  • Vor dem Termin Rechtsschutzversicherungsnummer bereithalten.
  • Bei geringem Einkommen Nachweise sammeln.
  • Kostenziel offen ansprechen: kurze Prüfung, Verhandlung oder vollständige Vertretung.

Kostenentscheidung als Teil der Strategie

Eine Kosteneinschätzung ist keine Nebensache, sondern Teil der Strategie. Wer ein arbeitsrechtliches Ziel verfolgt, muss wissen, welcher Aufwand sinnvoll ist und welches Ergebnis realistisch erreichbar erscheint. Manchmal ist eine kurze Prüfung ausreichend; manchmal ist eine vollständige Vertretung notwendig. Die Kostenfrage sollte deshalb gemeinsam mit Erfolgsaussichten, Zeitdruck, Beweisbarkeit und persönlichem Ziel besprochen werden.