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Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

 

Es gibt auch das Mittel der Prozessfinanzierung. Meistens Tochtergesellschaften von Versicherern übernehmen als Prozessfinanzierer das gesamte Prozesskostenrisiko. Eigene Anwaltskosten, die des Gegenanwalts sowie Kosten für Gericht, Sachverständige und Zeugen werden übernommen. Dafür erhält der Versicherer im Erfolgsfall einen Anteil der gewonnenen Summe.

 

Der Prozessfinanzierung geht in aller Regel eine genaue Prüfung des Risikos voraus, denn verlieren will der Finanzierer selbstverständlich auch nicht. Es werden regelmäßig auch nur Mandate angenommen, die auf Zahlung einer bestimmten Summe gehen, denn nur davon hat ein Anteil für den Versicherer einen Sinn.

 

Diese Form der Prozesskostenübernahme kann durchaus sinnvoll sein. In aller Regel hat der Mandant sogar auch noch freie Anwaltswahl.

 

In letzter Zeit ist zu beobachten, daß kleine Prozessfinanzierer in den Markt drängen. Auch die können nur ein Interesse an Zahlungsklagen haben oder Klagen, bei denen am Ende eine Zahlung erwartet wird, wie z.B. eine Abfindung bei einer Kündigung.

 

Diese Form der Finanzierung ist aus unserer Sicht im Arbeitsrecht nicht geeignet, sachgerechte Lösungen herbeizuführen. Oftmals ist es für den Arbeitnehmer wichtig, den Job zu behalten. Eine Abfindung ist schnell verbraucht. Durch die Pflicht zur Gewährung eines Teils der Summe an den Versicherer, könnte eventuell Druck hinsichtlich der Abfindung und somit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen, da der Arbeitnehmer sonst nicht weiß, wie er den Versicherer bezahlen soll. Darin sehen wir durchaus einen Teufelskreis.

 

Bei Prozessfinanzierern, die eng mit einer Anwaltskanzlei kooperieren oder anders herum, könnte man auf die Idee kommen, daß mit der Aussicht auf Kostenfreistellung die Leute erst einmal in die Kanzlei gelockt werden sollen. Ob dann eine Prozessfinanzierung tatsächlich stattfindet, sei dahingestellt. Zumindest sind die Leute schon einmal in der Kanzlei und wenn sie schon gerade mal da sind …

 

Auf jeden Fall sollten potentielle Mandanten im eigenen Interesse darauf achten, daß die Kosten, die der Versicherer übernimmt, abgesichert sind und sie nicht am Ende doch noch auf den Kosten sitzenbleiben.